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Betriebliche Bonusmodelle

Nach § 65a SGB V können Krankenkassen betriebliche Bonusmodelle anbieten, bei denen den Versicherten und Arbeitgebern für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ein Bonus gewährt wird. Die Krankenkasse bestimmt in Ihrer Satzung unter welchen Voraussetzungen Versicherte und Unternehmen Anspruch auf diesen Bonus nach § 65a SGB V haben.

Voraussetzungen können z.B. die regelmäßige Erstellung eines Gesundheitsberichtes, die Durchführung von Mitarbeiterbefragungen oder Gesundheitszirkeln oder die Teilnahme an Gesundheitskursen sein. Sie haben als Krankenkasse die Chance ein betriebliches Bonusmodell nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten, unterstützt von unseren Erfahrungen.

Wir beraten Krankenkassen bei der Gestaltung der betrieblichen Bonusmodelle nach §65a SGB V und betreuen die teilnehmenden Arbeitgeber und Versicherten professionell und zielgerichtet im Namen Ihrer Krankenkasse.